Der Gang zum Rechtsanwalt ist nicht unbedingt etwas Alltägliches oder gar etwas Einfaches. Lassen Sie uns das gemeinsam ändern.
Ich hoffe, mit meiner Webpräsenz etwas Klarheit zu geben und Ihnen einen leichten Einstieg in die Durchsetzung Ihrer Rechte zu geben.
1. Terminvereinbarung
Zunächst vereinbaren wir einen Erstberatungstermin, in dem Sie mir Ihr Anliegen schildern.
Bei der Terminvereinbarung stellen wir in der Regel ein paar Fragen, um eventuelle Fristen einhalten zu können. Darüber hinaus wollen wir Ihnen Gelegenheit geben, die notwendigen Unterlagen vorbereitend zu sammeln. Dabei findet keine Rechtsberatung statt.
2. Erstberatung
Im Erstberatungstermin erörtern wir gemeinsam Ihr Problem und sichten Ihre dazugehörigen Unterlagen.
In diesem Rahmen gebe ich Ihnen eine rechtliche Einschätzung.
Durch die Erstberatung entstehen bereits Kosten. Diese liegen im Allgemeinen im überschaubaren Bereich und sind in der Regel auch bei größerem Umfang gemäß § 34 RVG begrenzt. Durch die Erstberatung kommt bereits der Anwaltsvertrag zustande.
Rechtsschutzversicherung
Diese Kosten werden in den meisten Fällen, sofern vorhanden, von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen. Die Abwicklung kann ich selbstverständlich für Sie übernehmen.
Beratungshilfe
Unser Rechtssystem steht nicht nur wohlhabenden Menschen offen, sollten Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, eine Erstberatung überhaupt wahrnehmen zu können, gibt es in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, diese Kosten über eine staatliche Beratungshilfe zu mindern. Hierbei kann ich Sie ebenfalls unterstützen.
3. Außergerichtliche Rechtsdurchsetzung
Sollten wir im Rahmen der Beratung zu dem Ergebnis kommen, dass ich Sie nach außen rechtlich vertreten soll, dann werde ich in den meisten Fällen zunächst außergerichtlich tätig. Das heißt, ich vertrete Ihre Rechte in anwaltlichen Schriftsätzen an beispielsweise Ihren Vermieter und mache Ihr Begehren, rechtlich untermauert, gelten, fordere Ansprüche ein oder wehre Gegenansprüche ab.
4. Gerichtliche Rechtsdurchsetzung
Nicht in jedem Fall reicht ein „Anwaltsschreiben“. Für die tatsächliche gerichtliche Durchsetzung stehe ich Ihnen in diesem Fall natürlich zur Verfügung. Die detaillierten Schritte sind je nach Rechtsgebiet und Stadium Ihres Falles unterschiedlich. Eine Abklärung erfolgt im persönlichen Gespräch.